Besserer Schutz geistigen Eigentums – neues Gesetz auf dem Weg (BT-Drs. 19/4724) – Ideenschutz und Geschäftsgeheimnisse
Der Titel ist etwas sperrig: „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 20116/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“.
Was so trocken klingt ist gerade für Gründer und junge Unternehmen ein spannendes Thema. Gute Ideen sind der Kernpunkt vieler Startup Gründungen, aber Ideen sind bisher rechtlich eher schlecht geschützt. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung verspricht nun Besserung.
Durch das Gesetz werden Unternehmen Unterlassung und Schadensersatz fordern können, wenn Geschäftsgeheimnisse unerlaubt erlangt, genutzt oder offenbart werden. Es erfolgt also bereits in einer sehr frühen Phase des Unternehmens ein Ideenschutz, welcher deutlich effektiver und einfach anzuwenden sein dürfte als Verschwiegenheitsverpflichtungen wie etwa eine NDA.
Teil der Regelungen ist weiter ein besserer Schutz von geschäftlichen Geheimnissen in gerichtlichen Verfahren. So können bei Einreichung einer Klage bestimmte Informationen als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden. Es wird dann der Personenkreis beschränkt, der Zugang zu Dokumenten und Verhandlungen hat, in denen es um diese Geschäftsgeheimnisse geht.
Geschützt werden sollen aber nur „redliche Geschäftsgeheimnisse“. Das Gesetz schützt daher auf der anderen Seite „Whistleblower“ und Journalisten, wenn es um die Meinungs- und Informationsfreiheit oder die Aufdeckung von Fehlverhalten und rechtswidrigen Handlungen geht.
Wir werden am Ball bleiben und uns intensiv mit der Thematik beschäftigen.
Ihr Ansprechpartner als Gründer und Startup ist Rechtsanwalt Jan N. Machunsky.
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