Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht war über Jahrzehnte ein Kernbereich unserer Kanzlei und wir haben uns bundesweit einen sehr guten Ruf erarbeitet. Im Rahmen der fortschreitenden Regulierung der Kapitalmärkte haben wir unsere Tätigkeit als kleine Kanzlei auf die Bereiche Kapitalanlage- und Kreditrecht ausgerichtet.
Kredit
Zum klassischen Bankrecht zählen alle Fragestellungen rund um Kredit, Darlehen sowie Bankgebühren – mein Recht als Kreditnehmer und Bürge
- Beratungspflichten bei der Kreditvergabe
- Kreditkündigung, Sanierungskredit
- Kontosperre, Kontopfändung
- Bürgschaft, Grundschuld, Hypothek und sonstige Sicherheiten
Kapitalanlagerecht
Das Kapitalanlagerecht hat sich über die Jahrzehnte zu einem eigenständigen Rechtsgebiet mit erheblicher Bedeutung und hoher Regulierungsdichte auf nationaler und europäischer Ebene entwickelt. Im Zentrum unserer Tätigkeit stehen hier wiederum die Rechte und Ansprüche geschädigter Kapitalanleger . Wichtig ist uns hier insbesondere die offene Beratung über die Chancen, Risiken und Kosten der Rechtsverfolgung und Möglichkeiten der Schadensminimierung.
- Haftung von Anlageberatern und Anlagevermittlern
- Prospekthaftung
- Haftung von Emittenten, Treuhändern und Gründungskommanditisten
- Anlagebetrug
Anlagen mit hohem Verlustrisiko und Beratungsbedarf sind zur Zeit (neben direktem Anlagebetrug) insbesondere in folgenden Bereichen zu finden
- Nachrangdarlehen
- Partiarische Beteiligungen
- Stille Beteiligungen
- Genussrechte
- Sachwertbeteiligungen
- Sonstige unternehmerische Beteiligungen
- Außerbörsliche Aktien
- Forst, Wald, Plantagen
- Container
- Umwelt
- Crowdinvesting
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