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Vermehrt Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 DS-GVO

 

 

  • Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

 

  • Jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche haftet für den Schaden, der durch eine nicht dieser Verordnung entsprechende Verarbeitung verursacht wurde.

Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverletzungen nehmen kontinuierlich zu. Häufig beziehen sich diese Ansprüche auf immaterielle Schäden wie den Verlust der Kontrolle über persönliche Daten, ein Unwohlsein, Sorgen um den Ruf und wirtschaftliche Beeinträchtigungen. Obwohl der Europäische Gerichtshof eine aktuelle Entscheidung in der Thematik getroffen hat, sind viele Fragen in diesem Bereich noch ungeklärt. Es ist daher nicht überraschend, dass einige Anwaltskanzleien „Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverletzungen“ als ihr Geschäftsmodell erkannt haben und intensiv bewerben. Ihr Hauptaugenmerk liegt dabei auf Massenklageverfahren. Selbst wenn die Gerichte einzelnen Betroffenen in der Regel nur moderate Schadensersatzansprüche zusprechen, können sich diese Beträge für Unternehmer schnell addieren, wenn der Kreis der betroffenen Personen (Kunden, Beschäftigte) groß ist. Dies kann etwa  bei Cyberangriffen und unzureichenden technischen oder organisatorischen Maßnahmen der Fall sein, was zu ernsthaften finanziellen Risiken führt.

Hinzukommt, dass in solchen Fällen zwangsläufig auch die Datenschutzbehörden involviert sind, was zur Verhängung von Bußgelder führen kann, die die Schadensersatzansprüche bei weitem übersteigen können.

Um Ihr Unternehmen effektiv zu schützen, ist es daher entscheidend, sich rechtzeitig um eine Schadensbegrenzung und die Abwehr unberechtigter Ansprüchen zu kümmern. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Expertise in diesem Bereich und unterstützt Sie dabei, potenzielle rechtliche Risiken zu minimieren. Wir analysieren Ihre Datenschutzpraktiken, helfen Ihnen bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.

Für einen umfassenden Überblick über relevante Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich werfen Sie einen Blick auf die folgende Tabelle (Auswahl nationaler Entscheidungen).

Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO

Immaterieller Schadensersatz – Betroffenenrechte

Arbeitsrecht
     
Gericht Datenschutzverletzung Schadensersatz
     
ArbG Oldenburg (Urteil vom 09.02.2023 – 3 Ca 150/21 Verweigerung der Auskunft durch Arbeitgeber, teilweise Erfüllung im Prozess nach 20 Monaten 10.000,00 €
     
LG Bochum, Urteil vom 22. Januar 2020 – I-2 O Weitergabe von Gehaltsdaten innerhalb des Konzerns, fehlende Einwilligung 8.000,00
     
ArbG Mannheim, Urt. v. 20.05.2021 – 14 Ca 135/20 Auswertung von WhatsApp-Nachrichten

Fehlende Rechtsgrundlage

7.500
     
ArbG Düsseldorf Urteil vom 5.3.2020 – 9 Ca 6557/18 Unvollständige und verspätete Auskunft seitens des Arbeitgebers 5.000,00 €
     
ArbG Berlin Urteil vom 15.6.2022 – 55 Ca 456 Keine Auskunft durch Arbeitgeber nach 8 Monaten 5.000,00 €
     
ArbG Münster, Urteil vom 25. März 2021 – 3 Ca 391/20 Bild der Arbeitnehmerin in einem auf die Hautfarbe bezogenen Zusammenhang

Fehlende Einwilligung

5.000,00 €
     
ArbG Düsseldorf, Urt. v. 5.3.2020 – 9 Ca 6557/18 Anspruch auf Erteilung einer Datenkopie nach DS-GVO 5.000,00 €
     
ArbG, Urteil vom 11.01.2023 – 4 Ca 688/22 Verspätete Auskunft, 1 Monatsfrist überschritten 2.500,00 €
     
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1.6.2022 – 6 Ta 49/22 Werbevideo – Aufnahme von Pflegekraft mit nur mündlicher Einwilligung ohne Datenschutzhinweise (nicht informierte Einwilligung) 2.000,00
     
LAG Hamm, Urteil vom 14.12.2021 – 17 Sa 1185/20 (ArbG Herne) Datenübermittlung im Klinikkonzern, Gehaltsdaten, keine Einwilligung 2.000,00
     
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2021 – 10 Sa 443/21 Kommt der Arbeitgeber einem zulässigen Auskunftsverlangen des Arbeitnehmers nach Art. 15 DS-GVO nicht vollständig nach, löst dies einen Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens auf Grund des Kontrollverlusts über seine Daten nach Art. 82 DS-GVO aus. 2.000,00
     
ArbG Neumünster Urteil vom 11.8.2020 – 1 Ca 247 c/20 500,00 EUR für jeden Monat der Verspätung

Verspätete Auskunft

1.500,00 €
     
LAG Hessen), Urteil vom 18.10.2021 – 16 Sa 380/20 Überwachung Arbeitnehmer durch Detektivbüro, Verdacht vorgetäuschte Krankschreibungen 1.500,00
     
ArbG Dresden, Urteil vom 26.8.2020 – 13 Ca 1046/20 Mitteilung von Gesundheitsdaten eines Arbeitnehmers (Schikane/Rechtfertigung) an Ausländerbehörde und Arbeitsagentur per Mail ohne Rechtsgrundlage 1.500,00 €
     
LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.10.2021 – 16 Sa 761/20 (ArbG Braunschweig) Übermitteln der Daten eines Arbeitnehmers (Chefentwickler) in die USA ohne Rechtsgrundlage zu benennen 1.250,00 €
     
LAG Hamm Urteil vom 11.5.2021 – 6 Sa 1260/20 Unvollständige Auskunft 1.000,00 €
     
BAG Urteil vom 05.05.2022 – 2 AZR 363/21 Verspätete Übersendung der Arbeitszeitaufzeichnungen 1.000,00 €
     
LG Darmstadt, Urteil vom 26.5.2020 – 13 O 244/19 Versendung einer Nachricht im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens an einen falschen Empfänger und werden dadurch gegen den Willen des Betroffenen personenbezogene Daten offenbart (Name und Geschlecht des Betroffenen, Position, für die er sich beworben hat, sowie Gehaltsinformationen) 1.000,00
     
ArbG Neuruppin, Urteil vom 14.12.2021 – 2 Ca 554/21 Der Arbeitgeber ist aus der Nebenpflicht des Arbeitsvertrags verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses personenbezogene Daten des Arbeitnehmers auf dessen Homepage zu löschen 1.000,00 €
     
ArbG Lübeck, Beschluss vom 20.6.2019 – 1 Ca 538/19 Die Veröffentlichung eines Fotos des neu eingestellten Arbeitnehmers auf einem Facebook-Post des Arbeitgebers stellt eine unzulässige Datenverarbeitung durch den Arbeitgeber dar. 1.000,00 €
     
LAG Köln, Urteil vom 14.9.2020 – 2 Sa 358/20 (ArbG Köln) Nicht vollständige Löschung des auf die Homepage des Arbeitgebers gestellten Profil des Betroffenen auf Homepage des Arbeitgebers 300,00 €
     
OLG Hamm, Beschluss vom 19.12.2022 – 11 W 69/22 Im Jobcenter (personenbezogene) Personen- und Adressdaten des des Betroffenen gespeichert, obwohl dieser keinen Antrag auf eine Leistung gestellt hatte. 50,00 €
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
Sonstige Datenschutzverletzungen
     
LG Berlin, Urteil vom 15. Juli 2022 – 63 O 213/20 Videoüberwachung des Nachbargrundstückes 5.000,00
     
OLG Dresden, Urteil vom 30. November 2021 – 4 U 1158/21 Verein, Recherche über mögliche Straftaten bei Beitrittsantrag 5.000,00
     
LG Hannover, Urteil vom 14. Februar 2022 – 13 O 129/21 Unberechtigter Negativeintrag Schufa 5.000,00
     
LG Mainz, Urteil vom 12. November 2021 – 3 O 12/20 Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Schufaeintrag 5.000,00
     
LG Dresden, Urteil vom 26. Mai 2021 – 8 O 1286/19 Weitergabe der persönlichen Daten eines Vereinsmitglieds an ein Detektivbüro zwecks Ausspionierung der Privatsphäre 5.000,00
     
 

LG Köln, Urteil vom 28.9.2022 – 28 O 21/22

E-Mail an Arbeitgeber des Betroffenen mit persönlichen Daten (Beschwerde im Zusammenhang mit einem privaten Autokauf) 4.000,00
(beantragt 100.000,00 @)
     
LG Wuppertal Urteil vom 03.08.2020 – 3 O 101/19 Fehlende technische und organisatorische Maßnahmen, Krankenkasse versendet Gesundheitsdaten unverschlüsselt per E-Mail an falschen Empfänger 4.000,00
     
AG Pforzheim, Urteil vom 25.3.2020 – 13 C 160/19 Erhebt ein Psychotherapeut Gesundheitsdaten über den Ehemann seiner Patientin und gibt diese im Rahmen einer familienrechtlichen Auseinandersetzung unerlaubt an deren Verfahrensbevollmächtigten weiter, liegt hierin ein Verstoß gegen Art. 9 DS-GVO 4.000,00
     
LG München I, Urt. v. 9.12.2021 – 31 O 16606/20 Datenleck, keine hinreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, Missbrauch der Daten bisher nicht erkennbar 2.500,00
     
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2021 – 16 U 275/20 Versand einer Gesundheitsakte mit unverschlüsselter E-Mail (insoweit mit Einwilligung) an falsche Empfängeradresse,
Die mit dem Verlust über die Datenkontrolle verbundene seelisch belastende Ungewissheit stellt einen immateriellen Schaden iSd Art. 82 DS-GVO d
2.000,00
     
AG Pforzheim, Urteil vom 27.1.2022 – 2 C 381/21 Unzulässige Datenübermittlung an ärztliches Abrechnungszentrum 1.500,00
     
LG Köln, Urteil vom 18.5.2022 – 28 O 328/21 Cyberangriff auf Finanzdienstleister, keine hinreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, Erlangung von Kundendaten, kein Missbrauch erkennbar 1.200,00 €
     
LG Lüneburg, Urteil vom 14.7.2020 – 9 O 145/19; Rechtswidrige SCHUFA-Einmeldung 1.000,00
     
Hildesheim, Urteil vom 5.10.2020 – 43 C 145/19 Weiterverkauf von PC nach Retour ohne sicherzustellen das personenbezogenen Daten des Vorbesitzers gelöscht sind 800,00 €
     
LG Paderborn, Urteil vom 19.12.2022 – 3 O 99/22 Scraping in sozialem Netzwerk 500,00
     
LG Paderborn, Urteil vom 13.12.2022 – 2 O 212/22 Schadensersatz wegen. „Datenscrapingnicht öffentlicher Telefonnummer 500,00
     
OLG Köln Urteil vom 14.7.2022 – 15 U 137/21 Verspätete Auskunft von Anwalt an Mandantin, 6 Monate, Stress und psychische Belastungen 500,00 €
     
OLG Koblenz Urt. v. 18.5.2022 – 5 U 2141/21 Fehlerhafte Schufa Meldung 500,00 €
     
OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 14.4.2022 – 3 U 21/20 Versehentliche Übersendung eines Kontoabschlusses an unbeteiligten Dritten 500,00 €
     
LG Stuttgart, Urteil vom 26.1.2023 – 53 O 95/22 Scraping auf Social-Media-Plattform 300,00 €
     
AG Pfaffenhofen Urteil vom 9.9.2021 – 2 C 133/21 Unzulässige E-Mail-Werbung

Ungutes Gefühl

300,00 €
     
OLG Hamm, Urteil vom 20.1.2023 – 11 U 88/22 Versehentliche Beifügung von Exeltabelle an 1.200 Coronna-Geimpfte

In der Tabelle befanden sich Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail, Telefon, Geburtsdatum und Angaben zur Impfung.

100,00
eingeklagt 10.000,00
     
LG München I, Urteil vom 20.1.2022 – 3 O 17493/20 Automatische Weitergabe einer IP-Adresse an Google – Google Fonts 100,00 €
     
LG Heidelberg, Urteil vom 16.3.2022 – 4 S 1/21 Soweit bei Erhalt unerwünschter Werbe-Mails dem Empfänger ein Schaden dadurch entstanden ist, dass er sich mit den unerwünschten Werbe-Mails auseinandersetzen, deren Herkunft ermitteln, sich um eine Auskunft mittels eines Schreibens bemühen und die unerwünschten E-Mails löschen musste, ohne dass damit die Gefahr einer Schädigung des Ansehens oder Berufs oder einer diskriminierenden Wirkung gegenüber Dritten einherging, ist ein Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO iHv 25 EUR angemessen 25,00 €

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