Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht sowie Gesellschaftsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Mit dem Gesellschaftsrecht ist unsere Kanzlei insbesondere langjährig in den Bereichen befasst, die eng mit dem Kapitalanlagerecht verwoben sind. Dies betrifft insbesondere Publikumspersonengesellschaften mit Fragen rund um Haftung und Nachschusspflicht sowie Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften.

Mit allen aktuellen Fragen des Gesellschafsrechts ist Jan N. Machunsky durch seine anwaltliche Tätigkeit und nach der erfolgreichen Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs für Handels- und Gesellschafsrecht und durch seine Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Universität Hildesheim vertraut.

Durch die hohe Wirtschaftskompetenz unserer Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie mit hohem Fokus auf die Praxis.

Gesellschaftsrecht

Ob Gesellschaftsgründung und Rechtsformwahl, Satzungsänderung, Kapitalmaßnahmen oder Gesellschafterstreitigkeiten, wir beraten Sie gerne. Unser Focus liegt dabei auf Problemen und Fragestellungen, die eher außerhalb des Tagesgeschäftes liegen. Dazu gehören gesellschaftsinterne Streitigkeiten ebenso wie insolvenzrechtliche Fragestellungen. Im Schnittpunkt mit dem Kapitalanlagerecht sind wir mit Fragestellungen wie Nachschusspflichten bei Publikumspersonengesellschaften, Rechte von stillen Gesellschaftern und der Haftung von Gründerkommanditisten befasst.

Genossenschaftsrecht

Die Genossenschaften gehören als solidarische Unternehmensform seit 2017 zum Weltkulturerbe und bilden eine Säule der sozialen Marktwirtschaft. Wir widmen uns daher gerne genossenschaftsrechtlichen Fragen – insbesondere auch soweit sich Überschneidungen mit dem Bankaufsichtsrecht ergeben:

Handelsrecht

Wir unterstützen Sie in im Handelsrecht von der Erstellung der notwendigen Vertragsunterlagen bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die vertragliche Gestaltung von Vertriebsstrukturen sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen gehören zu unserer Tätigkeit.

Von wachsender Bedeutung – auch an der Schnittstelle zwischen Handelsrecht, Gesellschafts- und Kapitalanlagerecht – stehen die Bilanzierungs- und Berichtspflichten des Handelsgesetzbuches.

Kommunale Gesellschaften

Wir unterstützen Kommunen bei der Gestaltung und Gründung kommunaler Gesellschaften. Egal ob es um die Ausgliederung kommunaler Betriebe geht, oder um die Vereinfachung einzelner Verwaltungsvorgänge geht.

Auch bei Streitigkeiten in und mit kommunalen Gesellschaften sind wir Ihre versierten Ansprechpartner.

Wir beraten Sie auch an den Schnittstellen zwischen  Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Kapitalanlagerecht.

Sie benötigen unsere Hilfe? Schreiben Sie uns.

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