Vereinsrecht
Als erfahrene Justiziare in kleinen sowie großen Vereinen beraten wir in allen rechtlichen Fragen rund um den Verein.
Das Vereinsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 21 bis 79 recht ausführlich geregelt und der Zweck lässt üblicherweise nicht auf Rechtstreitigkeiten schließen. Trotzdem belegen unzählige Rechtstreitigkeiten aus allen Bereichen des Vereinslebens, dass die Realität anders aussieht. Ähnliches gilt für das verwandte Stiftungsrecht, dass in den §§ 80 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt ist.
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Machunsky sowie Jan N. Machunsky sind ehrenamtlich sowie beruflich Justiziare regionaler sowie überregionaler Vereine. Vom kleinen Verein mit wenigen Mitgliedern bis zum großen Verein mit über 100.000 Mitgliedern.
Ihr Ansprechpartner im Vereinsrecht. Von der Gründung über Satzungsänderungen, Mitgliederausschlüsse, Streitigkeiten, Vereinsauflösungen, Fragen zur Gemeinnützigkeit sowie anderer Probleme unterstützen wir Sie zielgerichtet.
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