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Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz wirft seine Schatten voraus. Ab dem 01.12.2023 können Bußgelder gegen alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern verhängt werden, die noch keine Meldestelle eingerichtet haben. Ab dem 16.12.2023 treten dann die Verpflichtungen dann auch für alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Kraft.

Wir haben uns daher in den letzten Monaten intensiv in die, für den Mittelstand höchst relevante; Thematik zum Hinweisgeberschutzgesetz eingearbeitet und unser Tätigkeitsfeld im Bereich Compliance entsprechend erweitert. Wir beraten Sie gerne zu allen Themen und Fragestellungen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Auf der Homepage der Dr. Machunsky Datenschutz & Compliance GmbH finden sich weitere Informationen zu unserer Meldestelle (Hinweisgeberportal).

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