Gesellschaftsrecht und Genossenschaftsrecht in der Coronakrise
Schriftlicher Umlaufbeschluss und digitale Gesellschafterversammlung sollen Gesellschaften handlungsfähig halten
Die COVID-19-Pandemie hat viele Betriebe lahmgelegt. Viele Veranstaltungen wurden verschoben. Dieser Umstand macht auch vor Gesellschafterversammlungen keinen Halt. Damit die notwendige Beschlussfassung nicht unmöglich ist, hat der Gesetzgeber schnell reagiert und übergangsweise Anpassungen angeordnet. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sieht diverse Erleichterungen für Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), Europäische Gesellschaften (SE), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG), Vereine und Genossenschaften– unabhängig von ihrer Größe, ihrer Mitarbeiterzahl oder ihrer Branche vor.
So sind digitale Versammlungen und Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren einfacher möglich.
Da diese Regelungen einige Auslegungsfragen aufwerfen und sich satzungsbezogene Besonderheiten ergeben sollte nicht vorschnell gehandelt werden. Die Erleichterungen sind zunächst auf das Jahr 2020 befristet.
Wir helfen Ihnen Klarheit zu gewinnen und handlungsfähig zu bleiben.
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Machunsky und Rechtsanwalt Jan N. Machunsky sind Ihre erfahrenen Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht und Vereinsrecht.