Rechtsanwalt Jan N. Machunsky war letzte Woche auf einem Seminar der Rechtsanwaltskammer Celle zur Thematik Insolvenzanfechtung, Massegenerierung sowie Geschäftsführerhaftung.
Von der Massegenerierung durch den Insolvenzverwalter sind oftmals Zahlungen an Gesellschafter umfasst. Gerade Gesellschafterdarlehen und Sonderzahlungen werden angefochten.
Der Insolvenzverwalter prüft rückwirkend, welche Zahlungen er anfechten kann. Welche Gläubigerbenachteiligung auf welcher Grundlage angefochten werden kann wurde erläutert. Ebenso diskutierten wir die verschärfte Geschäftsführerhaftung.
Spannender Diskussionspunkt ist das Bargeschäft als Weg aus der Anfechtbarkeit.
In einem Markt mit perspektivisch steigenenden Zinsen sowie einer Konjunkturabflachung kommt dem Insolvenzrecht eine wachsende Bedeutung zu.
Eine Insolvenzanfechtung zwingt immer zum schnellen Handeln. Wir entwerfen gemeinsam mit Ihnen erfolgreiche Verteidigungsstrategien gegen drohende Insolvenzanfechtungen.
Sprechen Sie uns gerne an.