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P&R in der Krise?

Wir sind seit Jahren intensiv damit beschäftigt, uns mit Vermögensanlagen wie Container-Investments und den diversen Holz-  und Plantageninvestments zu befassen. Diese Nischenprodukte waren lange völlig unreguliert -das Motto lautete: die gefährlichsten Medikamente gibt es ohne Rezept und Beipackzettel. Nun sind durch die Gesetzgebung weitere Lücken geschlossen und die Sachwertanlagen fallen wie etwa Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen und Genussrechte unter das Vermögensanlagengesetz. Rechtsfolgen sind grundsätzlich Prospektpflicht und Prospekthaftung, Informationsblatt und die Aufsicht durch die BaFin. Auch die Vermittler werden kontrolliert, unterliegen zurzeit aber noch „nur“ der Gewerbeaufsicht.

Nur teilweise Regulierung bei Vermögensanlagen

Aber Vorsicht: die Regulierung der Vermögensanlagen ist nicht mit den strengen Regulierungen des Kapitalanlagegesetzbuches für Investmentfonds zu vergleichen. Ein von der BaFin genehmigter Vermögensanlagenprospekt sagt nichts über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Angebots und die Seriosität und Kompetenz der Initiatoren aus. Trotz dieser Teilregulierung bleibt es ein Teil des grauen Kapitalmarktes, der grundsätzlich nur für erfahrene Kapitalanleger mit hinreichend -Risikokapital geeignet ist. Erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust scheinen noch immer eher die Regel, als die Ausnahme zu sein.

Container-Marktführer P&R in der Krise – Anlegergelder in Gefahr

Aktuell wird dies durch den größten Anbieter für Container-Investments bestätigt, der P&R aus Grünwald bei München. P&R stellte überraschend den Vertrieb, als auch Ausschüttungen und Rückzahlungen an Anleger ein. Eine nachvollziehbare Begründung liegt bisher nicht vor. Berichte über drastische Mietunterdeckungen, schrumpfendes Eigenkapital und Vertriebsrückgang warfen aber schon in letzter Zeit etliche Fragen auf. Ob Managermagazin, Finanztest, Investmentcheck oder kapital-markt intern – die Plausibilität des Anlagekonzepts von P&R wurden in Frage gestellt. Exorbitante Vorstandsgehälter trugen auch nicht zum Vertrauen bei.

Ersthilfe – Vorsicht bei Vertragskündigungen

Für Anleger gilt es jetzt, den Schaden zu minimieren und weitere Verluste zu vermeiden. Sollte es bei P&R in nächster Zeit zur Insolvenz kommen, wird sich zeigen, was der Sachwert Container faktisch wert ist. Es dürfe feststehen, dass die Einzelverwertung durch Anleger nicht möglich sein wird. Hier ist aktuell P&R und wäre dann der Insolvenzverwalter gefordert. Es wäre nach unserer zurzeit eher nicht anzuraten, als Einzelanleger die Verträge mit P&R voreilig zu kündigen.

Wenn das Kind in den Brunnen fallen sollte

Noch sind die Verhältnisse unklar. Sollte es zu Vermögensverlusten kommen, wären Prospekthaftungsansprüche zu prüfen. Bei Anlagen ab 2017 würden diese sich nach den Paragrafen 21 ff des Vermögensanlagengesetzes richten, ansonsten wäre die bürgerlich rechtliche Prospekthaftung einschlägig. Bei einer möglichen Insolvenz von P&R würde sich allerdings die Frage nach dem Wert dieser Ansprüche stellen.

Der Königsweg – Die Haftung von Vermittlern, Anlageberatern und Banken

Ansonsten bleiben nur Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb. Die rechtlichen Grundlagen sind hier noch aufzuarbeiten und werden individuell sehr unterschiedlich zu beurteilen sein. Eine frühzeitige Prüfung wird sich auf jeden Fall empfehlen – auch eventuelle Haftungsverzichte sind auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Wir beraten und vertreten Sie gerne und begleiten Sie bei der weiteren Entwicklung als persönlicher Ansprechpartner.

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