Aktienkauf über WhatsApp – Antrag unter Abwesenden (OLG Frankfurt a. M.)
Zwei (ehemalige) Freunde tauschen über den Messenger WhatsApp Nachrichten über den Kauf von Aktien aus – die Konversation endet vor Gericht. Gefordert werden 125.000 Euro und den Rückkauf der besagten
