Handels und Gesellschaftsrecht – Geschäftsleiterhaftung in Corona Zeiten

 in Allgemein, Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Jan N. Machunsky hat an einem aktuellen Seminar zu den gesetzlichen Neuerungen im Insolvenzrecht teilgenommen.

RA Prof. Dr. Römermann gab einen Überblick über die aktuellen Änderungen des COVInsAG.

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Einschränkung der Geschäftsleiterhaftung

RA Henning Schröder berichtete über die Auswirkungen des StaRUG sowie des § 15b InsO.

Hier gibt es umfangreiche Erweiterungen der Haftung für Geschäftsleiter und Berater.

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