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Was Anleger über Börsensegmente wissen sollten

Aktuell warnt die BaFin vor Kaufempfehlungen für Aktien der „Southern Litium Corp.“. Zuvor waren es Aktien der „StartMonday Technology Corp.“, die im Visier der Aufsicht. Beide Aktien wurden unter anderem an der Frankfurter Börse gehandelt. Viele Anleger sahen diesen Aktienhandel als Qualitätsmerkmal an. Die wieder verstärkt auftretenden Telefonverkäufer obskurer Investmentfirmen nutzen das Argument – Börsengang steht bevor – um Anlegern ein vermeintlich gewinnbringendes Investment nahe zu bringen. Es besteht kein Bewusstsein darüber, dass der Handel mit Wertpapieren an zahlreichen nationalen und internationalen Börsen, multilateralen Handelssystem und dort in unterschiedlichen Börsensegmenten stattfindet.

Ein erster Einblick darüber soll am Beispiel der bedeutenden Frankfurter Börse gegeben werden. Dies kann zurzeit nur eine Momentaufnahme sein, da die gesetzlichen Reformvorhaben insbesondere auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen sind.

Der regulierte Markt

Der regulierte Markt ist ein öffentlich-rechtlich organisierter Markt. Die dort geltenden Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten sind gesetzlich geregelt und entsprechen europäischem Recht. Die maßgeblichen nationalen Vorschriften finden sich im Börsengesetz, in der Börsenzulassungsverordnung, dem Wertpapierprospektgesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz. Im regulierten Markt wird wiederum zwischen den Börsensegmenten General Standard und Prime Standard unterschieden.

Die Zulassungsvoraussetzungen des General Standard entsprechen den gesetzlichen Voraussetzungen für den regulierten Markt. Es gelten gewisse Größenvoraussetzungen, die Wertpapiere müssen über Clearstream geliefert werden können und der Zulassungsantrag muss über einen Emissionsbegleiter gestellt werden. Von zentraler Bedeutung ist weiter ein gültiger und gebilligter Wertpapierprospekt. Zu den Zulassungsfolgepflichten im General Standard gehören regelmäßige Finanzberichte, ad-hoc Mitteilungen, Stimmrechtsmitteilungen, Insiderlisten und Offenlegung von Directors‘ Dealings.

Im Prime Standard bestehen deutlich erhöhte Anforderungen an die laufenden Informations- und Berichtspflichten.

Der Open Market – Freiverkehr

Der Freiverkehr ist nicht Teil der Börse, sondern privatrechtlich organisiert. Rechtlicher Ausgangspunkt ist § 48 BörsG, der den Börsen die Errichtung eines Freiverkehrs gestattet. Die weiteren rechtlichen Regelungen finden sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Börse. Wichtig für Anleger zu wissen ist, dass der Markt im Freiverkehr längst nicht so liquide ist, wie im regulierten Markt. Dass Papiere hier gelistet sind heißt nicht, dass man sie börsentäglich zu marktgerechten Preisen kaufen und verkaufen kann.

Die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme von Aktien am Freiverkehr sind relativ simpel. Die Papiere müssen über eine internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) verfügen, sie müssen frei handelbar sein, dem Börsenhandel dürfen keine behördlichen Verbote oder Untersagungen entgegenstehen und eine ordnungsgemäße Erfüllung der Geschäfte muss gewährleistet sein.

Wie im reguliertem Markt gibt es auch im Freiverkehr Börsensegmente, im Freiverkehr der Frankfurter Börse sind dies Scale, das Basic Board und das Quotation Board.

Scale für Aktien

Ab März 2017 löst Scale als Börsensegment den Entry Standard ab, der wie sein Vorgänger Neuer Markt für viele Pleiten und Skandale stand. Scale will nun vieles besser machen und braucht sich was Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsfolgepflichten angeht kaum vor dem regulierten Markt (und dem Prime Standard) zu verstecken. Besonderheiten sind zwei Research Reports die die von Edison Investment Research und Morningstar für jede in Scale gelistete Aktie erstellt werden. Eine zentrale Bedeutung hat weiter der Deutsche Börse Capital Market Partner, der nicht nur die Börseneinführung begleitet, sondern das Unternehmen dauerhaft begleitet. Scale ist daher insbesondere durch eine hohe Betreuung und Unterstützung der Unternehmen gekennzeichnet.

Das Basic Board ist ein Auffangbecken für ehemalige Entry Standard Werte, die die Voraussetzungen für Scale nicht erfüllen und wird auf Dauer keine besondere Bedeutung haben.

Quotation Board

Das Quotation Board ist das unterste Segment des Freiverkehrs, in welchem auch die Aktien der „StartMonday Technology Corp“ gehandelt werden. Im Quotation Board werden (neben Fonds und Anleihen) zukünftig nur noch Aktien zugelassen, die bereits an einem anderen in- oder ausländischen von der Deutschen Börse anerkannten Handelsplatz zugelassen sind. Hier gelten dann regelmäßig auch nur die Minimalvoraussetzungen des Freiverkehrs.

Allerdings ist seit dem 03.07.2016 die Marktmissbrauchsverordnung – Market Abuse Regulation, MAR – und die Marktmissbrauchsrichtlinie – Market Abuse Directive, MAD – zu beachten. Hiernach müssen Emittenten von Finanzinstrumenten zahlreiche Veröffentlichungspflichten erfüllen. Dies gilt jetzt nicht mehr nur für den regulierten Markt, sondern auch im Bereich „multilateraler Handelssysteme“ wie auch des Freiverkehrs.

Fazit

Die Notierung im Quotation Board hat wenig mit dem zu tun, was man umgangssprachlich unter Börsengang versteht. Der Transparenzgrad ist niedrig und es besteht kein großes Handelsvolumen (Marktenge), was Kursmanipulationen begünstigt. Anlageberater und Anlagevermittler solcher Aktien müssten hierüber aufklären: „Aktien werden grundsätzlich als Penny Stocks bezeichnet, wenn sie nur einen geringen Stückpreis oder einen dauerhaft geringen Nennwert verzeichnen (bis zu 5 US-$ bzw. weniger als 1 €). Diese Aktien werden nicht an der Börse, sondern an von Brokern organisierten OTC-Märkten gehandelt. Die Enge der OTC-Märkte und die im Vergleich zu Börsen geringere Kontrollintensität durch externe und interne Instanzen begünstigt vielfältige Manipulationen zu Lasten des Anlegers, weshalb im Fall einer solchen Kapitalanlage eine erhöhte Aufklärungs- und Informationspflicht des Verwalters besteht“ so als Beispiel LG Köln, Urteil vom 25. Oktober 2011 – 21 O 902/10 –, juris.

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