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Droht eine Abmahnwelle? Erster DSGVO Abmahnverein aktiv.

Erste Abmahnungen durch die Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. (IGD)

Die befürchtete Abmahnwelle ist ausgeblieben, jetzt zeigt sich aber ein erstes Kräuseln im See. Ein gerade gegründeter Verein, die Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. (IGD), tritt an, sich auf „vielfältige Weise“ für den Datenschutz einzusetzen. Der spärliche Internetauftritt (www.ig-datenschutz.com) lässt weitgehend offen, wie dies erfolgen soll und über welche Kompetenz und Ressourcen die Vereinsvorstände verfügen. Immerhin, der Verein bietet Sprechzeiten an, Montag und Freitag von 11:00 bis 12:00 Uhr. Ansonsten hat der Verein damit begonnen, direkt nach Gründung Abmahnungen zu verschicken. Angegriffen werden Websitebetreiber, deren Webseiten (angeblich) keine SSL-Verschlüsselung aufweisen.

Während die fehlende Verschlüsselung in der Tat nicht der DS-GVO entsprechen würde, stehen mehrere Fragezeichen hinter der Berechtigung der Interessengemeinschaft, solche Verstöße abzumahnen. Es ist höchst umstritten, ob Verstöße gegen die DS-GVO überhaupt wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können und erst recht stellt sich die Frage, ob die IGD für solche Abmahnungen qualifiziert wäre. Der Interessengemeinschaft scheint selbst klar zu sein, dass sie diese Voraussetzungen nach deutschem Recht nicht im Ansatz erfüllt. Auf der Homepage wird dazu dargelegt, dass man sich direkt auf die EU-Verordnung berufe, die nun auch kleine, neu gegründete Vereine zu Abmahnungen für Betroffene berechtige. Eine „interessante“ Auslegung.

 

Die niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz nimmt auf Ihrer Webseite kurz zu der Thematik Abmahnung wegen DS-GVO Verstößen Stellung.

Falls Sie solche oder ähnliche Abmahnungen erhalten –wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen rund um das Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Unterseite zum Tätigkeitsbereich Datenschutz.

 

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