Insolvenzverwalter in der Kritik
Am 20.10.2009 erschien in Plusminus (ARD) eine sehr kritische Berichterstattung über Insolvenzverwalter in Deutschland. Fazit: Unternehmen werden nur abgewickelt - praktisch keines gerettet oder saniert.
Kritikpunkt fachliche Qualifikation: Nach § 56 Insolvenzordnung muss der Insolvenzverwalter geschäftskundig und unabhängig sein. Ein Handwerksmeister muss mehr Fachkunde nachweisen, so Plusminus. In der Praxis werden von den zuständigen Amtsgerichten überwiegend Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingesetzt.
Kritikpunkt fehlende Aufsicht: Die Insolvenzverwalterverwalter werden praktisch nicht beaufsichtigt - können also schalten und walten wie sie wollen. Nur so kann es wohl auch passieren, dass laut Plusminus z. B. eine Kanzlei 4.000 Insolvenzverfahren parallel verwaltet.
Kritikpunkt Vergütung: Hierzu zitiert Plusminus Prof. Hans Haarmeyer: "Die Vergütung der Insolvenzverwalter ist bedauerlicherweise eine reine Tätigkeitsvergütung. Das heißt, ob sie das Unternehmen sanieren, ob sie es abwickeln ob sie einen Insolvenzplan machen, das verschiebt die vergütungsrechtliche Skala nur marginal".
Der Verdienst des Insolvenzverwalters hängt also nur unwesentlich von seinem Einsatz für das Unternehmen (und damit auch für die stillen Gesellschafter) ab.
Absolut alarmierenden sind die Zahlen, die Plusminus in einem Vergleich mit dem - zumindest insolvenzrechtlichem - Vorbild Österreich präsentiert: "In Österreich werden zum Beispiel 35 % der Unternehmen nach der Insolvenz saniert, in Deutschland sind es nur 3 %. Die Gebühr des Insolvenzverwalters plus Gerichtskosten schlägt in Österreich mit 15 % zu Buche, in Deutschland mit 66 %".
Fazit zum Insolvenzverfahren in Deutschland: Eine Sanierung finde nicht statt. Von der Insolvenzmasse landen im Durchschnitt 66 % als Kosten beim Insolvenzverwalter. Ist dieser Rechtsanwalt, kann er diese Quote durch zahlreiche Prozesse in und um das Insolvenzverfahren noch weiter verschieben. Um den Rest balgen sich Finanzämter und Banken.
Und die stillen Gesellschafter als Mitunternehmer? Sollten aus meiner Sicht die Insolvenz Ihres Unternehmens nicht als die bessere Alternative zur stillen Liquidation sehen.