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Aktuelle Rechtsprechung
Gewinnmarge der Bank kein "kick-back"
Eine Bank ist nicht verpflichtet, die von ihr erzielen Gewinnmargen beim Verkauf von Anlageprodukten (Lehmann-Zertifikate) gegenüber ihrem Kunden offenzulegen. Die sogenannte kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet insoweit keine Anwendung (Hans. OLG Hamburg v. 23.04.2010 – 13 U 117/09), WM 2010; S. 1029).
Zertifizierter Börsenhändler
Jan Niklas Machunsky hat den Lehrgang "Zertifizierter Börsenhändler Kassamarkt" bei der Deutschen Börse im Mai 2010 erfolgreich absolviert.
Damit steht der Kanzlei ein weiterer fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Fortbildung
Seit Februar 2010 ist Dr. Machunsky Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Fortbildung ist ein wesentliches Element der Fachanwaltschaft.  Nachfolgend die  2010 absolvierten/ gebuchten Seminare.
Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte
Nomos

Der Nomos Verlag gibt das Handbuch Kanzleien in Deutschland - eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte heraus. Empfohlenen werden dort Kanzleien, die nach Einschätzung des Verlages über ein besonderes Renommee verfügen.

In der Auflage 2009 (wie auch schon 2008) heißt es über die Kanzlei Dr. Machunsky als Fazit: "Die Kanzlei ist eine der kleinen und feinen Adressen, wenn es um Kapitalanlegerschutz geht."