design_header_left.jpg, 22kB
Aktuelle Rechtsprechung
Gewinnmarge der Bank kein "kick-back"
Eine Bank ist nicht verpflichtet, die von ihr erzielen Gewinnmargen beim Verkauf von Anlageprodukten (Lehmann-Zertifikate) gegenüber ihrem Kunden offenzulegen. Die sogenannte kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet insoweit keine Anwendung (Hans. OLG Hamburg v. 23.04.2010 – 13 U 117/09), WM 2010; S. 1029).
Zertifizierter Börsenhändler
Jan Niklas Machunsky hat den Lehrgang "Zertifizierter Börsenhändler Kassamarkt" bei der Deutschen Börse im Mai 2010 erfolgreich absolviert.
Damit steht der Kanzlei ein weiterer fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Fortbildung
Seit Februar 2010 ist Dr. Machunsky Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Fortbildung ist ein wesentliches Element der Fachanwaltschaft.  Nachfolgend die  2010 absolvierten/ gebuchten Seminare.
Fachausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht
Seit 2008 können Anwälte den neuen Titel  "Fachanwalt  für Bank- und Kapitalmarktrecht" erwerben. Erforderlich sind hierfür der erfolgreich Abschluss eines Lehrganges sowie der Nachweis einer bestimmten  Anzahl gerichtlicher und außergerichtlicher Fälle aus diesem Bereich. Die Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen und die Ernennung der Fachanwälte erfolgt innerhalb der OLG-Bezirke durch Fachausschüsse der Rechtsanwaltskammern.
 
Dr. Jürgen Machunsky ist seit dem 01.01.2008 ordentliches Mitglied des Fachausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht der Rechtsanwaltskammer Braunschweig