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Aktuelle Rechtsprechung
Gewinnmarge der Bank kein "kick-back"
Eine Bank ist nicht verpflichtet, die von ihr erzielen Gewinnmargen beim Verkauf von Anlageprodukten (Lehmann-Zertifikate) gegenüber ihrem Kunden offenzulegen. Die sogenannte kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet insoweit keine Anwendung (Hans. OLG Hamburg v. 23.04.2010 – 13 U 117/09), WM 2010; S. 1029).
Zertifizierter Börsenhändler
Jan Niklas Machunsky hat den Lehrgang "Zertifizierter Börsenhändler Kassamarkt" bei der Deutschen Börse im Mai 2010 erfolgreich absolviert.
Damit steht der Kanzlei ein weiterer fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Fortbildung
Seit Februar 2010 ist Dr. Machunsky Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Fortbildung ist ein wesentliches Element der Fachanwaltschaft.  Nachfolgend die  2010 absolvierten/ gebuchten Seminare.
Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Jürgen Machunsky ist seit dem 24.02.2004 Mitglied der "Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V.".