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Aktuelle Rechtsprechung
Gewinnmarge der Bank kein "kick-back"
Eine Bank ist nicht verpflichtet, die von ihr erzielen Gewinnmargen beim Verkauf von Anlageprodukten (Lehmann-Zertifikate) gegenüber ihrem Kunden offenzulegen. Die sogenannte kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet insoweit keine Anwendung (Hans. OLG Hamburg v. 23.04.2010 – 13 U 117/09), WM 2010; S. 1029).
Zertifizierter Börsenhändler
Jan Niklas Machunsky hat den Lehrgang "Zertifizierter Börsenhändler Kassamarkt" bei der Deutschen Börse im Mai 2010 erfolgreich absolviert.
Damit steht der Kanzlei ein weiterer fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Fortbildung
Seit Februar 2010 ist Dr. Machunsky Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Fortbildung ist ein wesentliches Element der Fachanwaltschaft.  Nachfolgend die  2010 absolvierten/ gebuchten Seminare.

 

Die Kapitalmärkte unterliegen einem steten Wandel. Täglich werden neue Kapitalmarktprodukte entwickelt.  Allein auf dem Markt der Scoach Europa AG stehen derzeit mehr als 400.000 strukturierte Produkte zur Verfügung. Für die meisten Privatanleger ist jedoch nicht ersichtlich was sich hinter dem von ihnen gekauftem Produkt verbirgt. Um zu verstehen aus welchen Bausteinen solch  ein strukturiertes Produkt zusammensetzt, ist ein fundiertes Fachwissen unerlässlich. Daher absolvierte unser Wissenschaftlicher Mitarbeiter Jan N. Machunsky den Lehrgang und die Prüfung zum Zertifiziertem Börsenhändler Kassamarkt an der Deutschen Börse Academy in Frankfurt am Main.

 

 

 Der Lehrgang umfasste  Wissensvermittlung über die Organisation der Börse, Marktteilnehmer  und Marktmodelle, handelbare Kapitalmarktprodukte und Strategien,  die einzelnen Kapitalmaßnahmen an den Börsen,  die Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren, die Handelsüberwachung sowie das Regelwerk und die Rechtsgrundlagen des Börsenhandels. Ein weiterer Schwerpunkt des Lehrgangs wurde auf die Systemschulung direkt an den Handelssystemen gelegt.

 

 

„Der Besuch des Lehrgangs mit bestandener Abschlussprüfung wird als Nachweis sowohl für die praktische Erfahrung als auch für die fachlichen Kenntnisse anerkannt und gilt somit als berufliche Eignung im Rahmen der Zulassung als Börsenhändler an der FWB Frankfurter Wertpapierbörse.“  Deutsche Börse Academy (www.deutsche-boerse.com)