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Aktuelle Rechtsprechung
Gewinnmarge der Bank kein "kick-back"
Eine Bank ist nicht verpflichtet, die von ihr erzielen Gewinnmargen beim Verkauf von Anlageprodukten (Lehmann-Zertifikate) gegenüber ihrem Kunden offenzulegen. Die sogenannte kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet insoweit keine Anwendung (Hans. OLG Hamburg v. 23.04.2010 – 13 U 117/09), WM 2010; S. 1029).
Zertifizierter Börsenhändler
Jan Niklas Machunsky hat den Lehrgang "Zertifizierter Börsenhändler Kassamarkt" bei der Deutschen Börse im Mai 2010 erfolgreich absolviert.
Damit steht der Kanzlei ein weiterer fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Fortbildung
Seit Februar 2010 ist Dr. Machunsky Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Fortbildung ist ein wesentliches Element der Fachanwaltschaft.  Nachfolgend die  2010 absolvierten/ gebuchten Seminare.
Gerlach report
Von 1991 bis 2005  das direkte Konkurrenzorgan von  kapitalmarkt-intern.  Wegen Spannungen in den Chefetagen wurde in Sachen Anlegerschutz nicht immer an einem  Strang gezogen (es sei denn, der andere hing daran). Legendär die Schlacht mit der Göttinger Gruppe.
 
Heinz Gerlach siehe jetzt Direkter Anlegerschutz.
 
Gesamtausgabe: Archiv Machunsky