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Aktuelle Rechtsprechung
Gewinnmarge der Bank kein "kick-back"
Eine Bank ist nicht verpflichtet, die von ihr erzielen Gewinnmargen beim Verkauf von Anlageprodukten (Lehmann-Zertifikate) gegenüber ihrem Kunden offenzulegen. Die sogenannte kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet insoweit keine Anwendung (Hans. OLG Hamburg v. 23.04.2010 – 13 U 117/09), WM 2010; S. 1029).
Zertifizierter Börsenhändler
Jan Niklas Machunsky hat den Lehrgang "Zertifizierter Börsenhändler Kassamarkt" bei der Deutschen Börse im Mai 2010 erfolgreich absolviert.
Damit steht der Kanzlei ein weiterer fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Fortbildung
Seit Februar 2010 ist Dr. Machunsky Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Fortbildung ist ein wesentliches Element der Fachanwaltschaft.  Nachfolgend die  2010 absolvierten/ gebuchten Seminare.
Direkter Anlegerschutz
Direkter Anlegerschutz von Heinz  Gerlach, einem der erfahrensten Kenner des grauen Kapitalmarktes, setzt auf ein transparentes System.
Anleger sollten als Mindestvoraussetzungen für eine Anlageentscheidung auf zwei Kriterien Wert legen: ein beanstandungsfreies Wirtschaftsprüfergutachten und eine positive Leistungsbilanz des Anbieters.
 
Die von ihm herausgegebene Dokumentations-CD ist eine unerschöpfliche Fundgrube für Informationen über Anbieter und Angebote.