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Aktuelle Rechtsprechung
Gewinnmarge der Bank kein "kick-back"
Eine Bank ist nicht verpflichtet, die von ihr erzielen Gewinnmargen beim Verkauf von Anlageprodukten (Lehmann-Zertifikate) gegenüber ihrem Kunden offenzulegen. Die sogenannte kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes findet insoweit keine Anwendung (Hans. OLG Hamburg v. 23.04.2010 – 13 U 117/09), WM 2010; S. 1029).
Zertifizierter Börsenhändler
Jan Niklas Machunsky hat den Lehrgang "Zertifizierter Börsenhändler Kassamarkt" bei der Deutschen Börse im Mai 2010 erfolgreich absolviert.
Damit steht der Kanzlei ein weiterer fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Fortbildung
Seit Februar 2010 ist Dr. Machunsky Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Fortbildung ist ein wesentliches Element der Fachanwaltschaft.  Nachfolgend die  2010 absolvierten/ gebuchten Seminare.
Beruflicher Werdegang/ Tätigkeitsschwerpunkte
Spezialist für Kapitalanlagerecht
 
Am  01.12.1986 Anwaltszulassung bei dem Amtsgericht  und Landgericht Göttingen. Inzwischen vertretungsberechtigt bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten.
 
Tätigkeitsschwerpunkt: seit dieser Zeit  fast ausschließlich Kapitalanlagerecht mit den angrenzenden Rechtsgebieten wie zum Beispiel Handels- und Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht.
 
Von 1986 bis 1991 in einer Göttinger Wirtschaftskanzlei tätig.  Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt zu dieser Zeit in der Prospektierung von Kapitalanlagen, zuständig insbesondere für den Bereich Risikoaufklärung. Es folgt 1992 der Wechsel in eine andere Göttinger Kanzlei, schließlich 1994 Gründung der eigenen Kanzlei.
 
In der Folgezeit Mandate ganz überwiegend von geschädigten Kapitalanlegern. Ein Schwerpunkt liegt zunächst im Bereich der betrügerischen Warentermingeschäften (sowie penny stocks, SLC-Geschäfte), dann folgt  das Thema Optionsscheingeschäfte.   Dominierend danach weiter der  freie oder graue Kapitalmarkt mit stillen Beteiligungen, Genossenschaften, Genussscheinen und außerbörslich gehandelten Aktien. Vertretung von Interessengemeinschaften.
 
Seit Herbst 2006 Geschäftsführer der Menteny GmbH, einer 100 % Tochtergesellschafter der Albis Leasing AG. 
Aufgabe: die für Anleger möglichst glimpfliche Abwicklung eines gescheiterten Leasingfonds. In diesem Zusammenhang auch die Vertretung einiger Vermittler, die von Anlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Daneben - naturgemäß in anderen Angelegenheiten - weiter die Vertretung einzelner geschädigter Anleger. Der Schwerpunkt der Mandate liegt seit 2006 aber ganz eindeutig auf Initiatoren-/ Vermittlerseite.